Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MONARCH Hausgeräte GmbH
Heidestr. 34
10557 Berlin
Geschäftsführer: Dr. Joachim Brendel
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 23575 B
Telefon: 030 767 395 48
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der MONARCH Hausgeräte GmbH – nachfolgend „MONARCH“ genannt – und ihren Kunden über Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Diagnose- und sonstige Kundendienstleistungen an Hausgeräten.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen MONARCH und dem Kunden vereinbart wurden.
Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, wenn MONARCH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
MONARCH bietet insbesondere Fehlerdiagnosen, Reparaturen, Wartungen und sonstige Kundendienstleistungen für Hausgeräte an.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
MONARCH ist ein herstellerunabhängiger Kundendienstbetrieb. Soweit Hersteller- oder Markennamen genannt werden, dienen diese ausschließlich der Beschreibung der Geräte, an denen Dienstleistungen durchgeführt werden. Eine Zugehörigkeit zu den jeweiligen Herstellern wird hierdurch nicht begründet.
§ 3 Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein entsprechender Auftrag des Kunden von MONARCH angenommen wird.
Die Terminvereinbarung kann insbesondere telefonisch, elektronisch oder über die Website erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung möglichst zutreffende Angaben über das Gerät, den festgestellten Fehler und sonstige für die Durchführung des Auftrags relevante Umstände zu machen.
§ 4 Termine und Zugang zum Gerät
Vereinbarte Termine und Zeitfenster werden nach Möglichkeit eingehalten. Soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde, handelt es sich um eine geplante Einsatzzeit.
Verzögerungen können insbesondere aufgrund vorhergehender Kundendiensteinsätze, Verkehrsbedingungen, erforderlicher Ersatzteile oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände eintreten.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin Zugang zum Gerät besteht und die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können.
§ 5 Fehlerdiagnose und Reparatur
Der Techniker untersucht das betreffende Gerät und ermittelt, soweit möglich, die Ursache der Störung.
Eine Fehlerdiagnose stellt nicht automatisch die Zusage dar, dass das betreffende Gerät wirtschaftlich oder technisch repariert werden kann.
Bei komplexen oder mehreren gleichzeitig auftretenden Fehlern kann sich während der Reparatur herausstellen, dass weitere Arbeiten oder Ersatzteile erforderlich sind.
Zusätzliche, nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasste kostenpflichtige Arbeiten werden nur im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen durchgeführt.
§ 6 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Stellt sich bei der weiteren Untersuchung heraus, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten wesentlich höher ausfallen als zunächst angenommen, wird MONARCH den Kunden informieren, bevor entsprechende zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags bzw. die hierfür erforderliche Diagnose kann kostenpflichtig sein, wenn dies vorab entsprechend vereinbart wurde.
§ 7 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten bzw. dem Kunden mitgeteilten Preise.
Die Vergütung kann insbesondere Kosten für Anfahrt, Diagnose, Arbeitszeit, Ersatzteile, Material und sonstige vereinbarte Leistungen umfassen.
Soweit Preise gegenüber Verbrauchern angegeben werden, verstehen sie sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die Zahlung ist entsprechend der Rechnung bzw. der bei Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
§ 8 Ersatzteile
Soweit für die Reparatur Ersatzteile erforderlich sind, können Originalteile oder geeignete kompatible Ersatzteile verwendet werden, soweit mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen hängt unter anderem vom jeweiligen Hersteller, Gerätetyp und Gerätealter ab.
MONARCH übernimmt keine Garantie dafür, dass für jedes Gerät noch geeignete Ersatzteile erhältlich sind.
§ 9 Nicht durchführbare Reparaturen
Eine Reparatur kann insbesondere dann nicht durchgeführt oder beendet werden, wenn erforderliche Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, eine Reparatur technisch nicht möglich ist, Sicherheitsbedenken bestehen oder sich die Reparatur als wirtschaftlich nicht sinnvoll erweist.
Bereits vereinbarte und erbrachte Leistungen – insbesondere Anfahrt, Diagnose oder Fehlersuche – können auch dann vergütungspflichtig sein, wenn anschließend keine Reparatur durchgeführt wird, sofern der Kunde hierüber vor Vertragsschluss entsprechend informiert wurde.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat MONARCH alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde soll insbesondere auf bereits bekannte Defekte, vorherige Reparaturversuche, ungewöhnliche Geräusche, elektrische Probleme oder sonstige Besonderheiten hinweisen.
Das Gerät muss für den Techniker grundsätzlich frei zugänglich sein.
Erforderliche Wasser-, Strom- oder sonstige Anschlüsse müssen, soweit für die Arbeiten notwendig und technisch zulässig, zugänglich sein.
§ 11 Gewährleistung
Für die von MONARCH erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Tritt nach einer Reparatur erneut eine Störung auf, bedeutet dies nicht automatisch, dass die zuvor ausgeführte Reparatur mangelhaft war. Insbesondere können bei älteren oder technisch komplexen Geräten weitere, voneinander unabhängige Defekte auftreten.
Der Kunde sollte MONARCH einen behaupteten Mangel an der ausgeführten Leistung möglichst zeitnah mitteilen und Gelegenheit zur Prüfung geben.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
MONARCH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Voraussetzungen und ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 13 Altteile und Entsorgung
Ausgebaute oder ersetzte Teile können auf Wunsch des Kunden zurückgegeben werden, soweit dem keine gesetzlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen zwingenden Gründe entgegenstehen.
Soweit vereinbart, kann MONARCH ausgebaute Teile bzw. entsprechende Altmaterialien einer fachgerechten Entsorgung zuführen.
§ 14 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Hierüber wird der Verbraucher, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert belehrt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass MONARCH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen.
Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
MONARCH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Stand: September 2026
MONARCH Hausgeräte GmbH
Heidestr. 34 · 10557 Berlin
030 767 395 48
